Was kann da schon schiefgehen.de

Beitrag Nr. 32

 

12.05.2020

Gerichtsurteil pro Corona

Manche verbringen trotz Corona ihren Urlaub im Ausland. Damit sie bei der Rückkehr ihre Mitmenschen nicht gefährden, galt in Niedersachsen, dass sie sich bei der Rückkehr in 14tägige häusliche Quarantäne begeben. Wieso nutze ich hier die Vergangenheitsform?

Weil das Oberverwaltungsgericht unanfechtbar die Quarantäne für alle Urlauber verbietet. Zumindest solange alle gleich behandelt werden. Wir müssen jetzt also die Urlauber in Krankheitsverdächtige und nicht Krankheitsverdächtige aufteilen, wenn die Schutzmaßnahmen zumindest teilweise erhalten bleiben sollen ...