Was kann da schon schiefgehen.de

Beitrag Nr. 33

 

13.05.2020

Lehrer in Nordrhein-Westfalen

"Selbstverständlich trifft das Land Nordrhein-Westfalen als Dienstherr und Arbeitgeber gegenüber allen Beschäftigten gerade in Zeiten einer Pandemie eine besondere Fürsorgepflicht.", heißt es auf der Webseite des Schulministeriums.

Und wie soll das umgesetzt werden? Anscheinend mit Zwangsverpflichtungen von vorerkrankten, älteren und schwangeren Lehrern ...