Was kann beim Schreiben einer Verordnung schon schiefgehen?
Bei der StVO zumindest einiges. Nachdem bereits vor zwei Monaten ein falscher Verweis zu einer Ungültigkeit des neuen Bußgeldkatalogs führte, ist es nun ein Zitatfehler, durch welchen nicht klar ist, ob wieder die Verordnung von 2007 gilt.
Jetzt, wo nicht klar ist, ob die neuen Regelungen der letzten 13 Jahre gültig sind oder nicht, wird es sicherlich zu einem massiven bürokratischen Mehraufwand kommen.